Der Deutsche Bundestag hat am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen โ mit weitreichenden Folgen fรผr die Pflege.
Die wichtigsten รnderungen fรผr die Pflege im รberblick:
โก๏ธ Anpassungen beim Pflegebudget, u. a. durch die spรคtere Anwendung einzelner Regelungen und die Berรผcksichtigung der Tarifrate
โก๏ธ Die Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) sind kรผnftig kein Mindestkriterium mehr fรผr Leistungsgruppen.
โก๏ธ Die verpflichtende Personalbemessung (u. a. PPR 2.0) wird gestrichen. Stattdessen gilt eine allgemeine Verpflichtung der Krankenhรคuser, fรผr eine ausreichende Personalbesetzung zu sorgen.
โก๏ธ Pflegeentlastende Maรnahmen werden ab 2027 nur noch schrittweise und in geringerem Umfang finanziert.
Der Deutsche Pflegerat e.V. hat auf diese Entwicklungen mit deutlicher Kritik reagiert und fordert eine Politik, โdie den bedarfsgerechten Pflegebedarf verbindlich ermittelt, die Arbeit der beruflich Pflegenden und Hebammen verlรคsslich absichert und ihre Expertise in allen sie betreffenden Entscheidungen verbindlich einbeziehtโ.
Auch aus meiner Sicht zeigt sich hier ein grundlegendes Spannungsfeld:
Die Stabilisierung der Krankenkassenbeitrรคge ist ein wichtiges politisches Ziel. Sie darf jedoch nicht zulasten derjenigen gehen, die die Versorgung Tag fรผr Tag sicherstellen.
Wer glaubt, die Gesundheitsversorgung durch Einsparungen bei der Pflege dauerhaft stabilisieren zu kรถnnen, verkennt die Realitรคt in den Kliniken. Weniger finanzielle Spielrรคume bedeuten weniger Personal sowie mehr Arbeitsverdichtung und gefรคhrden langfristig die Versorgungsqualitรคt. Am Ende trifft dies sowohl die beruflich Pflegenden als auch die Patientinnen und Patienten.
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