Um einen unkontrollierten Verlust der Vorhaltung und Erbringung medizinisch notwendiger Leistungen entgegenzuwirken, ist dringend zu handeln. Im Herbst und Winter muss das Gesundheitssystem im Land besonders leistungsfähig sein.
Die akuten Themen der kommunalen und landeseigenen Krankenhäuser erläuterten Lutz Heimann, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der kommunalen und landeseigenen Krankenhäuser Sachsen-Anhalts e.V. (VKLK) und Knut Förster, Verbandsgeschäftsführer, am gestrigen Tag dem Sozialausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt. Folgende Themen wurden vorgestellt:
Was ist passiert?
- Einbruch der Erlösseite wegen corona- bedingter Behinderung der Leistungserbringung
- Mitarbeiter sind ausgebrannt, werden krank und kehren dem Gesundheitssystem dem Rücken
- Krankenhäuser müssen wegen fehlender Mittel aus dem KHZG in Vorleistung gehen, um die Vorgaben des Gesetzgebers einhalten zu können
- Zusätzliche Aufwendungen für Zinsen durch erhöhte Inanspruchnahme von Betriebsmittelkrediten zur Sicherung der Liquidität
- Verzögerte Budgetverhandlungen bei gleichzeitig exorbitanten Kostensteigerungen
Kostensteigerungen in Zahlen 2019 – 2022
- Personalkosten + 15%
- Gas/Fernwärme + 44%
- Strom + 33%
- Wäscherei + 14%
- Med. Gase + 35%
Die Mehrkosten in den aufgeführten Bereichen betragen insgesamt ca. 149 Mio. EUR. Die Personalkosten werden durch Honorarkräfte im Bereich Ärzte und Pflege zusätzlich belaststet. Hier bewegen sich die Kostensteigerungen bei 20-45%.
Für das Jahr 2023 können zum jetzigen Zeitpunkt nur wage Schätzungen abgegeben werden. Es werden Mehrkosten von etwa 125 Mio. EUR erwarten. Verdi fordert darüber hinaus für das Jahr 2023 eine Tariferhöhung von 10,5%.
Inflation wird messbar
- Lebensmittel 15-20%
- Arzneimittel 10%
- Fremde Dienstleistungen 12%
In der Krise schwindet die Liquidität
Von teils 40 Mio. EUR liquider Mittel im Sommer 2020 ist nichts mehr übrig. Um die Zahlungsfähigkeit zu sichern, müssen Betriebsmittelkredite bis zu 30 Mio. EUR aufgenommen werden.
Budgetsteigerung in Zahlen 2019 – 2022
Von 2019 bis 2022 erfolgte eine Steigerung des Budgets von insgesamt maximal 8,7%
Was ist notwendig, um die Katastrophe abzuwenden?
- Beibehaltung der verkürzten Zahlungsfrist von fünf Tagen
- Rettungsschirm für Krankenhäuser
- Freigabe von Investitionsmitteln
- Keine Blockierung der Übernahme von Ausfallbürgschaften der kommunalen Träger
- Zügiger Abschluss bei Budgetverhandlungen
- Sofortiger Inflationsausgleich
- Ausgleichszahlungen/Versorgungszuschlag für CoronaPatienten
Die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt (KGSAN) wurde durch Prof. Dr. Wolfgang Schütte, Vorsitzender der KGSAN und ärztlicher Direktor des privaten Martha-Maria-Krankenhauses Halle-Dölau und durch Dr. Gösta Heelemann, Geschäftsführer der KGSAN, bei der gestrigen Sitzung vertreten. „Fast überall müssten derzeit wieder Corona-bedingt planbare Eingriffe abgesagt und Stationen zusammengezogen werden. Anders als bislang gibt es dafür aber keine Ausgleichszahlungen. Das System ist für den Krisenmodus nicht geeignet“ bekräftigt Wolfgang Schütte.
Im Anschluss der Ausführungen von KGSAN und VKLK folgte ein intensiver Austausch mit den Vertretern des Sozialausschusses. Damit die Daseinsvorsorge und -fürsorge im Land nicht ungebremst auf eine Katastrophe zusteuert, muss schnell gehandelt werden. Hierfür sind zeitnahe Entscheidungen auf Landes- und Bundesebene notwendig.