Ausgehend von den Festlegungen des Koalitionsvertrages für die 17. Legislaturperiode werden derzeit auf Bundes- und Landesebene die Realisierungsbedingungen für die zukünftige Pflegeausbildung diskutiert. Ziel ist es, eine vollständig integrierte Pflegeausbildung mit generalistischer Ausrichtung aus den bisherigen drei Berufen der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu etablieren.
Ein bundeseinheitliches Pflegeberufsgesetz bildet den notwendigen gemeinsamen Rahmen auf ausbildungsorganisatorischer, curricularer und pädagogisch-didaktischer Ebene. Zusätzlich beinhaltet das Gesetz die Möglichkeit einer primärqualifizierenden hochschulischen Pflegeausbildung, als zweiten Zugang zum Pflegeberuf.
Hintergrund
Aus Sicht des Verbandes der kommunalen und landeseigenen Krankenhäuser Sachsen-Anhalt e. V. (VKLK) ist die Reform der Pflegeberufe ein richtiger Ansatz, den Herausforderungen im Gesundheitswesen zu begegnen. Der demografische Wandel, sozialstrukturelle Verschiebungen, die verbunden sind mit einer Individualisierung der Lebensstile und einem Wandel der Generationsbeziehungen, Fortschritte in der Medizin bzw. Medizintechnik und die Weiterentwicklung der berufsspezifischen Wissenschaft, haben tiefgreifende Wirkungen auf die Pflege. Versorgungsangebote überschreiten dabei immer häufiger die Institutionsgrenzen zwischen Krankenhaus, stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanter Pflege. Mit der Aufhebung der bisherigen strikten Trennung der Pflegeberufe nach Altersphasen zugunsten der Festlegung gemeinsamer integrativer Schnittmengen und curricularen Schwerpunktsetzungen wird aus Sicht des Verbandes ein notwendiger berufsfachlicher Paradigmenwechsel vollzogen.
Chancen
Der VKLK geht davon aus, dass eine Reform der Pflegeausbildung die Attraktivität des Pflegeberufes steigern wird und sie damit konkurrenzfähig im Wettbewerb mit anderen Ausbildungen macht. Aufgrund der Schwerpunktsetzungen ist es den Auszubildenden möglich, ihre Entwicklungsperspektiven selbstständig zu gestalten und später innerhalb der Berufsfelder zu wechseln. Für die Arbeitgeber entstehen deutlich höhere Flexibilisierungsmöglichkeiten im Bereich der Stellenbesetzungen und Unternehmensentwicklung.
Darüber hinaus bedeutet die Umsetzung der Generalistik in der Pflegeausbildung auch eine internationale Anschlussfähigkeit in Bezug auf die berufliche Mobilität innerhalb der Europäischen Union herzustellen. Die EU-Kompatibilität der beruflichen Pflege in Deutschland ist ein weiterer Baustein zur Sicherung der bestehenden Leistungsangebote.
Voraussetzungen
Die Ausbildungsreform der Pflegeberufe bedarf zweifelsohne der Unterstützung durch die Einrichtungsträger, welche die erforderlichen Strukturveränderungen mitgestalten müssen. Nur durch ein konzertiertes Zusammenwirken aller Beteiligten können Fehlentwicklungen vermieden werden. Die kommunalen und landeseigenen Krankenhäuser halten in Sachsen-Anhalt einen bedeutenden Anteil an Pflegeschulen und Ausbildungsplätzen vor. Sektorenübergreifend stehen sie in vielfältigen Kooperationen zu anderen Gesundheitseinrichtungen und bieten zum einen Ausbildungsmöglichkeiten in den Schulen und zum anderen fachspezifische Praxisbegleitung an. Diese Netzwerkkompetenz gilt es im Rahmen der Umsetzung der Pflegeausbildungsreform zu unterstützen, um ein Wegbrechen von Ausbildungskapazitäten im Bundesland zu vermeiden.
Modellprojekte zur Umsetzung der Generalistik haben in den vergangenen Jahren bewiesen, dass Kooperationsstrukturen zwischen den Schulen die Lehr- und Lernprozesse bereichern. Sogar unterschiedliche Trägerkonstellation und organisationsstrukturelle Rahmenbedingungen haben Potential, innovative Allianzen zu entwickeln. Der VKLK regt eine gemeinsame Curriculum-Entwicklung in Sachsen-Anhalt an, um den Prozess des Zueinanderfindens und Aufbau von Kooperationsbeziehung zu erleichtern.
Mit dem gemeinsamen Knowhow und weitreichenden Handlungsmöglichkeiten möchte man die Umstellung der Pflegeausbildungen verantwortungsbewusst begleiten, um die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in Sachsen-Anhalt auch zukünftig sicherzustellen.
Finanzierung
Die gesetzlichen Neuregelungen sollen flankiert werden von einer Reform der Finanzierungsstrukturen, da diese in ihrer jetzigen Form einer Integration der Pflegeausbildungen entgegenstehen. Zur Standortsicherung der Pflegeausbildung in Sachsen-Anhalt ist es notwendig, diese im Einvernehmen mit den kommunalen und landeseigenen Krankenhäusern zu gestalten. Bestehende Tarifverträge, Lernortkooperationen, die personelle Ressourcen zur Koordination und Absprache binden, konzeptionelle Begleitung der praktischen Ausbildung durch Praxisanleiter bis hin zur Gebäudeinfrastruktur müssen auch zukünftig als Aufwand und Kosten berücksichtigt werden. Der VKLK hält es für erforderlich, dass rechtzeitig die notwendigen Finanzbedarfe analysiert und Vorschläge gemeinsam erarbeitet werden. Künftige Konzeptionen dürfen zudem keinen zusätzlichen bürokratischen Aufwand für die Akteure beinhalten.
Dafür unterstützt er Initiativen, um die Datenbasis für die letztendliche Kostenermittlung zu verbessern.
So bleibt es sicherlich unbestritten, dass investiert werden muss, damit sich die Reformanforderungen in Sachsen-Anhalt nachhaltig etablieren und einen positiven Einfluss auf die Lebensqualität der Menschen nehmen können. Folgt die künftige Finanzierungsstruktur allein der Sparlogik, so ist der Erfolg der Reformumsetzung gefährdet und in der Folge das pflegerische Leistungsgeschehen limitiert.
Der Verband der kommunalen und landeseigenen Krankenhäuser Sachsen-Anhalt e. V. steht als Ansprechpartner zur Verfügung, um eine Perspektive für die zukünftige Pflegeausbildung und damit eine zukunftsorientierte Pflege in Sachsen-Anhalt zu gewährleisten.