Die Gesellschaft erwartet von den kommunalen und landeseigenen Krankenhäusern nicht nur die Notfallbehandlung, sondern auch das Vorhalten einer Versorgungsstruktur für alle Fälle und Notfälle des Lebens. Gerade in Krisenzeiten stehen diese Kliniken mit ihrem Personal und ihrer Infrastruktur dem öffentlichen Gesundheitsdienst zur Seite und nehmen ihre Verantwortung war. Die kommunalen und landeseigenen Krankenhäuser sind Garanten der Daseinsfürsorge und leisten einen unabdingbaren Beitrag zu dieser.
Der Verband kommunaler und landeseigener Krankenhäuser Sachsen-Anhalts e.V. begrüßt die Pläne der künftigen Regierungskoalition, ein krisenfestes Gesundheitssystem und hochwertige Pflege in Sachsen-Anhalt zu gestalten.
Z 1297 ff. – Krisenfestes Gesundheitssystem, sektorenübergreifende Versorgung
Die kommunalen und landeseigenen Krankenhäuser und beide Universitätsklinika bilden als Cluster einen verlässlichen Partner zur Sicherung der Daseinsvorsorge und -fürsorge und bilden die Zentren zur Entwicklung sektorenübergreifender Versorgungsstrukturen aus. Wir gehen fest davon aus, dass die künftige Landesregierung die Lehren aus der Corona-Pandemie zieht. Größere regionale Versorgungscluster, mit den die Versorgung koordinierenden Großkrankenhäusern im Zentrum, werden die Sicherung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung der Bevölkerung garantieren.
Wir erwarten von der Landesregierung und dem Landtag, dass die historisch überholte Trennung der Versorgungssektoren anerkannt und auf politischer Ebene alle Hebel in Gang gesetzt werden, damit die ärztliche Kompetenz der stationären Einrichtungen, der MVZ und der Arztpraxen abgestimmt zum Wohle der Patienten wirksam werden kann. Den Grundsatz „ambulant vor stationär“ begrüßen wir und bauen darauf, dass die Landesregierung alles notwendige unternimmt, Krankenhausärzte unter Berücksichtigung des Bedarfs uneingeschränkt an der ambulanten Versorgung teilnehmen zu lassen.
Eine zukunftsweisende und gesellschaftlich orientierte Daseinsvorsorge und -fürsorge kann zukünftig nur gelingen, wenn bestehende Sektorengrenzen kritisch hinterfragt und auf die zu erwartenden gesellschaftlichen Anforderungen entsprechend angepasst werden. Hierfür steht Ihnen der VKLK als fachlicher Diskussionspartner und visionärer Konzeptentwickler sowie als Partner bei der Etablierung von neuen Versorgungsstrukturen gerne zur Seite.
So sind aus den Lehren der Corona-Pandemie bereits vorsorglich die Voraussetzungen zur Schaffung regionaler Pandemielager durch Leiteinrichtungen geschaffen worden. Ein Konzept unseres Mitgliedes, der Universitätsklinik Halle (Saale), liegt dem Finanz- und Wirtschaftsministerium vor.
Z 1334 ff. – Ambulante und stationäre Versorgung
Wir fordern von Seiten der Landesregierung ein klares Bekenntnis zu bestehenden Krankenhausstandorten in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft und damit der Mitglieder des VKLK. Bedarfsnotwendige strukturelle Änderungen wird der VKLK in diesem Prozess konstruktiv begleiten. Wir vertreten die Auffassung, dass nur die kommunalen und landeseigenen Krankenhäuser geeignet sind, als Garanten der öffentlichen Daseinsvorsorge und -fürsorge aufzutreten.
Bei den erforderlichen Strukturdiskussionen sind die finanziellen und wirtschaftlichen Konsequenzen aufzuzeigen und im Landeshaushalt zu berücksichtigen. Die zukunftssichere Ermittlung des Versorgungsbedarfes an stationären und ambulanten medizinischen Leistungen sollte auf einem Zeitstrahl die Bedarfszahlen und dazu erforderlichen Strukturen zur Bedarfsdeckung abbilden, dem die notwendigen Investitionen zugeordnet werden. Daher benötigen wir einen Krankenhausentwicklungsplan und einen daran abgestimmten Plan der Entwicklung ambulanter Versorgung.
Auf der Grundlage eines Krankenhausentwicklungsplanes muss seitens der Landesregierung eine außerordentliche Finanzierung der hierfür notwendigen Investitionen sichergestellt werden. Bei der Ausgestaltung eines neuen Krankenhausplanes müssen zwingend die Bedarfe der ländlichen Region in Sachsen-Anhalt Berücksichtigung finden. Eine adäquate Daseinsvorsorge und -fürsorge in diesen Regionen muss ein gemeinsames Ziel der Landesregierung und der kommunalen und landeseigenen Krankenhäuser sein, um für zukünftige Pandemielagen und die überalternde Gesellschaft im Land eine adäquate medizinische Versorgung zu gewährleisten.
Die Versorgungsstrukturen in den Randgebieten der angrenzenden Bundesländer sind in diese Überlegungen einzubeziehen und dabei zu berücksichtigen. Schließlich ist es möglich, Versorgungsregionen über Staatsverträge zu definieren. Behandlungspflichtige sehen über politisch reglementierte Länder- und Kreisgrenzen hinweg.
Z 1379 ff. – Sanierungsstau und Investitionsmittel
Wir bitten die Landesregierung darum, sich neben dem Abbau des Sanierungs- und Investitionsstaus speziell der Thematik Ersatz und Einsatz von medizinischen Großgeräten zu widmen. Die regionale Verteilung und das damit verbundene Untersuchungs- und Therapieangebot sollen Bestandteil der Krankenhausentwicklungspläne sein, um eine zeitgemäße medizinische Krankenversorgung zu garantieren.
Z 1384 ff. – Notfallversorgung
Bei der Strukturierung der Notfallversorgung ist eine First-Responder-Struktur zu entwickeln und verbindlich einzuführen. Die Finanzierung muss gesichert werden, wobei freiwilligen Ersthelfern, bei hoher Verbindlichkeit ihrer Präsenz, Raum zu geben ist.
Das Bindeglied zwischen der ambulanten und stationären Versorgung stellt die adäquate Notfallversorgung dar. An dieser Stelle wird wegweisend für den Patienten entschieden, in welcher Versorgungsform er weiter behandelt wird. Ein 1. konzeptioneller Schritt wurde mit der Etablierung der Notfallstufen gegangen. Die Intention der Politik zur Etablierung von integrierten Notfallzentren zur Aufweichung der Sektoren unterstützt der VKLK und fordert die Politik gleichzeitig auf, die kommunalen und landeseigenen Krankenhäuser bei der Etablierung dieser integrierten Notfallzentren zu unterstützen. Einhergehen sollte die Unterstützung mit der entsprechenden Bereitstellung von finanziellen Mitteln, damit diese integrierten Notfallzentren sowohl strukturell als auch baulich und gerätetechnisch ihrem Anspruch gerecht werden können.
Z 1388 ff. – Pflegeberuf
Akademisierung der Pflege ist nur ein Teilaspekt, um den Pflegeberuf attraktiv zu machen. Attraktivität ist maßgeblich an die Zufriedenheit der Beschäftigten mit den aktuellen Bedingungen der Berufsausübung gebunden.
Maßnahmen zum Erreichen dieser Zufriedenheit sind:
- Finanzierung pflegeentlastender Maßnahmen entsprechend einem Katalog, welcher sich am Pflegebedarf (nicht 4% vom Pflegebudget) orientiert
- Abschaffung der PpUGV, stattdessen Einführung eines realistischen Personalbemessungsinstrumentes unter Berücksichtigung eines zeitgemäßem Skill-Grade-Mixes
- Akademisierung in Verbindung mit klaren Regeln zu den Aufgabenfeldern und Kompetenzen
- Umfangreiche Berücksichtigung der Erkenntnisse aus den Versorgungswissenschaften sowie stärkere Einbeziehung von akademisch gebildeten Pflegekräften in diese Versorgungsprozesse
- schnelle und unbürokratische Integration ausländischer Pflegekräfte
Was kann die Koalition in Sachsen-Anhalt diesbezüglich konkret tun?
- Stärkung der Versorgungswissenschaft
- Unterstützung der Krankenhäuser bei der Einrichtung von Vorbereitungsjahren in der pflegerischen Praxis um jungen motivierten, aber für die Ausbildung noch nicht reifen bzw. auf Grund von Defiziten in der schulischen Unterrichtsgestaltung vom Wissensstand her schlechter gestellten Bewerbern eine Chance auf die Ausbildung zur Pflegefachkraft zu geben (deutliche Erhöhung von FSJ-Stellen)
- Förderung und Erweiterung der Ausbildungsgänge Pflegeassistenz (ehemals Krankenpflegehelfer)
- Intensiver Dialog mit Vertretern der Praxis, um auf Bundesebene sachdienliche Vorschläge einzubringen bzw. um falschen Entscheidungen kompetent entgegenwirken zu können
Z 1401 ff. – Gesundheitszentren
Die Landesregierung wird gebeten, Gesundheitszentren zu definieren. Grundstrukturen und Personalnotwendigkeit sollen einheitlich beschrieben sein. Durch die Lokalisation der kommunalen und landeseigenen Krankenhäusern im Land Sachsen-Anhalt haben diese in den vergangenen Jahren fundierte Erfahrungen sammeln können, wie die wohnortnahe Versorgung in der Fläche gewährleistet werden kann. Gerne bringen sich die Kliniken des VKLK in konzeptionelle Gedanken zur Etablierung von Gesundheitszentren mit ein.
Z 1404 ff. – Stellung der Universitätsklinika
Der VKLK unterstützt die Position der Regierungskoalition, die besondere Rolle der beiden Universitätsklinika des Landes zu fördern. Wir erwarten, dass die Universitätsklinika mit ihrer fachlichen Kompetenz einen nachhaltigen Beitrag zur Fachkräftesicherung, insbesondere der kommunalen Klinika, leisten. Dies betrifft primär den ärztlichen Nachwuchs aber auch Pflegekräfte, den Medizinisch-Technischen Dienst und Funktionsdienste.
Z 1410 ff. – Ausschluss der Privatisierung
Der VKLK begrüßt das Bekenntnis des Landes zum Bestehen der Salus Altmark Holding gGmbH.
Z 1412 ff. – Krankenhausfinanzierung
Der VKLK hat kein Verständnis, dass die Krankenkassen für die Vergütung von Krankenhausleistungen Zahlungsziele von 28 Tagen vorgeben. Dies ist in keiner Branche üblich. Wir erwarten von der Landespolitik Einflussnahme darauf, dass die in der Pandemie geltenden Zahlungsziele von fünf Kalendertagen fortgeführt oder ersatzweise die üblichen Zahlungsziele von 14 Tagen vereinbart werden. Die jetzt geltende Umstellung der Zahlungsziele zum 01.01.22 kann zur Zahlungsunfähigkeit der Krankenhäuser führen. Sollte die Umstellung auf das Ziel von 28 Tagen unabwendbar sein, ist diese schrittweise in Fünf-Tages-Abständen vorzunehmen.
Z 1418 ff. – Rekommunalisierung
Der VKLK wird erforderliche Rekommunalisierungen von unverzichtbaren Krankenhäusern vorbehaltlos unterstützen.
Z 1423 ff. – Geburtshilfe
Eine weitere Reduzierung von geburtshilflichen Abteilungen aus wirtschaftlichen Gründen im Land Sachsen-Anhalt sollte vermieden werden. Jede Familie soll innerhalb eines vertretbaren Zeitrahmens eine geburtshilfliche Abteilung erreichen können. Die Mitgliedshäuser des VKLK haben in den letzten Jahren sehr viel Engagement in die Zukunftsfähigkeit von geburtshilflichen Abteilung gelegt und zum Teil auch die Schließung von geburtshilflichen Abteilung in privaten Häusern kompensiert. Vor dem Hintergrund der nicht ausgeglichen Finanzierung innerhalb des DRG- Systems für die geburtshilflichen Abteilungen sollte über einen entsprechenden Versorgungszuschlag für die Vorhaltung einer Geburtshilfe seitens der Politik nachgedacht werden.
Z 1430 ff. – psychiatrische Versorgung
Der VKLK unterstützt die Vereinbarung regionaler Psychiatriebudgets, den Ausbau einer ambulanten psychiatrischen Versorgung und die Durchführung von Modellvorhaben. Wir bestärken die Koalitionspartner bei ihren Bemühungen ein „regionales Psychiatriebudget“ einzuführen.
In einzelnen VKLK- Häusern liegen hier schon ausgearbeitete Konzepte zur Etablierung eines Regionalbudgets vor, welche in der Vergangenheit bereits mit den Krankenkassen diskutiert wurden. Der VKLK kann auch hier seinen Beitrag leisten, die Politik unterstützen und zeitnah in Modellprojekte von regionalen Psychiatriebudgets eintreten.
Z 1541 ff.: Gesundheitsberufe und Nachwuchssicherung
Der VKLK befürwortet ausdrücklich die hohe Priorität, welche der Sicherung des Personalbedarfes eingeräumt wird. Ihren Ansatz im Land die Möglichkeit einer staatlichen Weiterbildung im Bereich der Gesundheitsberufe zu etablieren, begrüßen wir entschieden.
Der VKLK schlägt vor, dass die Ausbildungskapazitäten der Universitätskliniken so ausgerichtet werden, dass in allen fraglichen Berufsgruppen der Personalbedarf, insbesondere der kommunalen und landeseignen Klinika abgesichert werden kann.
Wenn es gilt, das Land Sachsen-Anhalt als innovativen Gesundheitsstandort zu positionieren, ist eine Modernisierung der Zugangsvoraussetzungen und Erweiterung der Studienplätze zwingend notwendig.
Die Land- und Amtsarztquote ist ein guter Ansatz. Der VKLK bittet an dieser Stelle zu berücksichtigen, dass die Krankenhäuser in strukturschwachen Teilen des Landes ebenfalls vor großen Herausforderungen stehen, Ärzte für ihre Region zu gewinnen. Hier gilt es attraktive Programme zu entwickeln.
Um den Nachwuchs zu sichern, sollte das Abwerben von aufwendig ausgebildetem Klinikpersonal durch Personalleasingagenturen (Zeitarbeitsfirmen) gesetzlich unterbunden werden. Durch solche Unternehmen werden der Arbeitsmarkt und die Versorgung der Bevölkerung nachhaltig gestört.
Eine Studie über die Bedarfslage der kommenden Jahre in Auftrag zu geben, ist ein guter Ansatz, welchen der VKLK unterstützt. Wichtig hierbei ist zu beachten, dass künftige Änderungen nicht stichtagsbezogen erfolgen können, sondern ein zeitraumbezogener Veränderungsprozess notwendig ist, um Personal und Strukturen an zukunftsfähige Lösungen heranzuführen. Die Ausbildungsstätten und Platzzahlen müssen den realen Gegebenheiten gerecht werden.
Z 1617 ff. – Übergangspflege im Krankenhaus
Zur Sicherstellung einer lückenlosen Patientenversorgung ist die Etablierung einer Übergangspflege im Krankenhaus zu befürworten. Bei entsprechender Gegenfinanzierung der Leistungen werden sich die VKLK-Häuser gegenüber der Politik als verlässlicher Partner bei der Etablierung erweisen.
Z 1641 ff.: Zukunftsbranche Gesundheitswirtschaft
Wir, der VKLK und die Politik, sind uns einig: Das Gesundheitswesen ist eine Zukunftsbranche. Für eine innovative und langfristige Sicherstellung sollten für die Zukunft allerdings die wirtschaftlichen Aspekte dem Gedanken der Daseinsvorsorge weichen. Die letzten Jahre haben, in einem wirtschaftlich geprägten Gesundheitswesen, gezeigt, welche Auswirkungen dies auf die regionale Versorgung in den jeweiligen Regionen, auf die Mitarbeiter – aber ganz besonders auf die Patienten – und damit schlussendlich die Bürgerinnen und Bürger hat.
Der VKLK vertritt die gemeinsamen Interessen der kommunalen, durch die Städte und Landkreise getragenen, Krankenhäuser sowie der vom Land Sachsen-Anhalt geführten Landes- und Universitätskliniken. Gleichzeitig ist der Verband Schnittstelle und auch Träger von gemeinsamen Projekten zur Stärkung der Zusammenarbeit und Verbesserung der medizinischen Versorgung im Bundesland. Die im Verband vertretenen Kliniken versorgen jährlich 900.000 Patienten, verfügen über etwa 7000 stationäre Betten und beschäftigen mehr als 18.500 Mitarbeiter. Die stationäre Krankenversorgung in Sachsen-Anhalt wird überwiegend durch die Verbandsmitglieder sichergestellt.